Jokertage

Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr fernbleiben. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Jokertage können für Ferienverlängerungen eingesetzt werden.

Das Merkblatt sowie das Mitteilungsformular können hier heruntergeladen werden